Impressum

Anschrift       Familienheim Freiburg Baugenossenschaft eG
Gaußstraße 5
79114 Freiburg
Postanschrift   Postfach 6020
79036 Freiburg
Telefon   0761/88887-0
Telefax   0761/88887-99
E-Mail   info@familienheim-freiburg.de

Internet   www.familienheim-freiburg.de
Vorstand   Werner Eickhoff, Vorsitzender
Anja Dziolloß
 Aufsichtsratsvorsitz   Horst Kary

 Rechtsform

  Genossenschaft
Registergericht   Amtsgericht Freiburg
Registernummer   GnR 4
Aufsichtsbehörde   Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorferstraße 108, 53117 Bonn
Postfach 1308, 53003 Bonn
Telefon: 0228/4108-0
Telefax: 0228/4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de

Umsatzsteuer-

Identifikationsnummer

  06422/42000

 Mitgliedschaften

   -Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e.V., Stuttgart

-Siedlungswerk Baden e.V., Vereinigung von Wohnungsunternehmen in der Erzdiözese Freiburg

-Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V. (Deswos), Köln

Wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistungen

  Die Beschreibung unserer Dienstleistungen finden Sie unter www.familienheim-freiburg.de

 Verträge

  Die von uns verwendeten Verträge liegen auf der Geschäftsstelle, Gaußstraße 5, 79110 Freiburg zur Einsicht bereit

 Preise der Dienstleistung

  Informationen zu den Preisen unserer Dienstleistung gemäß § 4 DL-InfoV teilen wir gerne auf Anfrage mit

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

  Wir verwenden nur auf konkrete Verträge bezogene Allgemeine Vertragsbestimmungen, die auf der Geschäftsstelle, Gaußstraße 5, 79100 Freiburg zur Einsicht bereit liegen

 Vertragsklauseln 

  Wir haben keine Vertragsklauseln, die über das auf den konkreten Vertrag anwendbare Recht hinausgehen
 Offenlegung nach
 Institutsvergütungsverordnung

   Nachfolgende Angaben erfolgen auf der Grundlage des Schreibens der Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht vom 14.03.2011: Die Familienheim Freiburg Baugenossenschaft eG ist Institut gemäß den Vorschriften des Kreditwesengesetzes und unterliegt damit grundsätzlich dem Anwendungsbereich der Institutsvergütungsverordnung. Neben der Anwendung des Tarifvertrages für die Beschäftigten in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft werden vereinzelt außertarifliche Vergütungen und variable Vergütungs-bestandteile vereinbart. Die Institutsvergütungs-verordnung ist bei der Genossenschaft auf vier Personen anzuwenden.

 Garantien


  Wir haben keine Garantien, die über gesetzliche Gewährleistungsrechte hinausgehen

     

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