Vertreterwahl 2025

 

 Vertreterwahl 2025

 

30.10.2025:

 

Übermittlung Wahlunterlagen:
Am heutigen Tag wurden den Mitgliedern der Familienheim Freiburg Baugenossenschaft eG sämtliche Wahlunterlagen postalisch übermittelt. Mit diesen Unterlagen haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Stimme für die Kandidatinnen und Kandidaten der kommenden Vertreterversammlung (Juni 2026 bis Juni 2031) abzugeben.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen Ihrer Stimmabgabe der Wahlbriefumschlag (weiß) bis spätestens Dienstag, den 25.11.2025 – 12:00 Uhr bei der Geschäftsstelle der Genossenschaft eingegangen sein muss. Verspätet eingegangene Wahlbriefumschläge dürfen leider nicht berücksichtigt werden.

 

Wie wird gewählt?
Sie haben für Ihre Stimmabgabe einen Stimmzettel (DIN A3 Blatt), einen Stimmzettelumschlag (grün) sowie einen Wahlbriefumschlag (weiß), der auch mit Ihrem Wahlbezirk und Ihrer Mitgliedsnummer gekennzeichnet ist, erhalten.

 

1. Sie wählen, indem Sie auf dem doppelseitigen Stimmzettel (DIN A3 Blatt) ein Kreuz in das vorgesehene Feld vor den Namen setzen. Insgesamt dürfen Sie hierbei höchstens 80 Namen ankreuzen, da 80 Vertreter/-innen und Ersatz/-innen zu wählen sind.

 

 
 
2. Nach dem Wählen falten Sie den Stimmzettel (DIN A3 Blatt) drei Mal, legen diesen dann in den Stimmzettelumschlag (grün) und verschließen diesen durch Zukleben.
 
 
 

3. Anschließend legen Sie den zugeklebten Stimmzettelumschlag (grün) in den Wahlbriefumschlag (weiß) und verschließen auch diesen durch Zukleben.

 

 

4. Übermitteln Sie den verschlossenen Wahlbriefumschlag (weiß) dem Wahlvorstand, entweder per Briefpost (entgeltfrei im Bereich der Deutschen Post AG) oder durch Einwurf in den Briefkasten der Familienheim Freiburg Baugenossenschaft eG, Gaußstr. 5, 79114 Freiburg.

 

 

 

Machen Sie von Ihrem genossenschaftlichen Mitwirkungsrecht Gebrauch und geben Sie Ihre Stimme ab. Es lohnt sich doppelt: Zum einen entscheiden Sie mit und zum anderen können Sie mit etwas Glück das zusammenklappbare E-Bike „Hitway" gewinnen, das unter allen Wählerinnen und Wählern verlost wird*. Selbstverständlich bleibt hierbei das Wahlgeheimnis gewahrt. Dies wird durch die Einhaltung des in der Wahlordnung der Familienheim Freiburg Baugenossenschaft eG beschriebenen Briefwahlverfahrens gewährleistet, da der verschlossene Stimmzettelumschlag (grün) ungeöffnet dem Wahlbriefumschlag (weiß) entnommen wird und alle neutralen Stimmzettelumschläge (grün) zunächst gesammelt werden. Anschließend werden die grünen Stimmzettelumschläge geöffnet und die Stimmzettel ausgezählt.

*) Beschäftigte der Familienheim Freiburg Baugenossenschaft eG und deren Angehörige können aus rechtlichen Gründen nicht gewinnen

 

10.10.2025:

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der anstehenden Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen ist der Wahlvorstand zusammengekommen.
Im Rahmen dieser Sitzung hat er Ort und Zeit der Wahl bestimmt. Ebenfalls wurden alle die Wahl zur Vertreterversammlung betreffenden Daten, Fristen und Unterlagen beschlossen und werden mit heutigem Tag durch Auslegung in den Geschäftsräumen der Familienheim Freiburg eG zur Einsicht für die Mitglieder bekannt gemacht. Auf die Auslegung wird am heutigen Tag (10.10.2025) in der Badischen Zeitung hingewiesen.

 

 

 

Juli 2025:

 

Gemäß Wahlordnung wird zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen ein Wahlvorstand bestellt. Dieser Wahlvorstand soll vor jeder Neuwahl zur Vertreterversammlung gebildet werden.
Gerne informieren wir, dass sich der Wahlvorstand neu gebildet hat und zeitnah weitere Vorbereitungs- und Durchführungshandlungen treffen wird.

 

Herbst 2024:


Vertreterwahl 2025
In regelmäßigen Abständen wählen die Mitglieder der Familienheim Freiburg die Vertreterversammlung unserer Genossenschaft. Die Wahl zur Vertreterversammlung für die kommende Amtsperiode wird voraussichtlich im Herbst 2025 durchgeführt. Die Kandidaten werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Amtsperiode der in dieser Wahl gewählten Vertreterinnen und Vertreter beginnt dann im Anschluss an die Vertreterversammlung im Sommer 2026.
Alle Mitglieder der Familienheim Freiburg erhalten unaufgefordert rechtzeitig sämtliche Wahlinformationen sowie -unterlagen, damit Sie ihre Stimme für Ihre Kandidatinnen und Kandidaten abgeben können.
Wir freuen uns über eine hohe Wahlbeteiligung unserer Mitglieder, weil jede Stimme zählt.

 

Vertreterversammlung

Aber was macht die Vertreterversammlung überhaupt ?
Hauptaufgabe der Vertreterinnen und Vertreter ist die Teilnahme an der jährlichen, immer am letzten Montag im Juni stattfindenden ordentlichen Vertreterversammlung. Hier fasst die Vertreterversammlung als genossenschaftliches Organ wichtige Beschlüsse und hat somit Einfluss auf wesentliche Entscheidungen unserer Genossenschaft. Unter anderem fasst sie Beschlüsse über den Jahresabschluss sowie die Gewinnverwendung und stimmt über die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand ab. Ebenso wählt diese die Mitglieder des Aufsichtsrats. Im Rahmen der obliegenden Aufgaben setzen sich die Vertreterinnen und Vertreter für die Interessen aller Mitglieder ein.
Diese Aufgaben und weitere Zuständigkeiten der Vertreterversammlung ergeben sich neben dem Genossenschaftsgesetz insbesondere aus unserer Satzung.

 

Kandidatur für die Vertreterwahl 2025

Möchten Sie die Beteiligungsmöglichkeit nutzen und selbst für das Vertreteramt kandidieren? Oder kennen Sie ein Mitglied, welches Sie als Vertreterin oder Vertreter sehen würden?
Sie als Mitglied der Familienheim Freiburg können für das Amt der Vertreterin bzw. des Vertreters kandidieren und somit gewählt werden. Zu beachten ist, dass als Vertreterinnen und Vertreter grundsätzlich nur natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, wählbar sind (siehe hierzu § 30 unserer Satzung). Weitere Informationen zum Vertreteramt können Sie hier entnehmen.
Wir freuen uns über eine Kandidatur Ihrerseits. Nutzen Sie hierfür das zum Download bereit gestellte Formular  und reichen Sie uns dieses ausgefüllt ein. Wir werden Sie gerne in die Kandidatenliste für die anstehende Vertreterwahl aufnehmen.

 

Fragen

Für weitere Fragen rund um die Vertreterwahl stehen wir gerne per E-Mail unter vertreterwahlen@familienheim-freiburg.de oder telefonisch unter 0761 / 888 87 -21 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Helpcenter24 Stunden-Notfalldienst
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Im Notfall erreichen Sie unseren Notfallservice außerhalb unserer Geschäftszeiten unter:
0175 - 229 51 18
Prüfen Sie bitte sorgfältig, ob die Behebung des Schadens nicht auch bis zum nächsten Tag warten kann. Notfälle sind zum Beispiel: der Ausfall der Heizung, Gasgeruch, Ausfall der Warmwasserbereitung, Stromausfall, Wasseraustritt aus Leitungen oder Geräten, Rohrbruch...
Die Notrufnummer für Notfälle im Aufzug finden Sie im jeweiligen Aufzug!